FAQ zu den iPads

Welche Kosten kommen auf mich zu?

8 € Pro Monat für 5 Jahre.

Ist das iPad wirklich nötig um an der GMS Rheintal zu lernen?

Das iPad wird von Jahr zu Jahr mehr in den Unterricht integriert. Es ist mehr als nur ein Gerät zur Internetrecherche. Es dient zur Verwaltung, Kommunikation und digitalen Bearbeitung von Aufgaben. In Ausnahmefällen kann ein Ersatzgerät von der Schule gestellt werden, dies ist jedoch von der Leistung und vom Funktionsumfang nicht mit einem iPad zu vergleichen. Wir empfehlen daher stark das Angebot der Schule zu nutzen.

Kann ich mein eigenes iPad an der Schule benutzen?

BYOD (Bring Your Own Device; deutsch: Bring dein eigenes Gerät mit) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte lesen Sie sich hierzu die Voraussetzungen und Hinweise für BYOD genau durch und füllen die notwendigen Felder aus.

Darf ich das iPad behalten, wenn ich bzw. mein Kind die Schule verlässt?

Sofern das iPad vollständig abbezahlt ist, darf es beim Verlassen der Schule behalten werden. Dies ist in jedem Fall gegeben, wenn das Kind von Klasse 5 an bis zum Abschluss bleibt.

Kann ich der Schule bzw. dem Schulträger das Tablet abkaufen, falls ich vorzeitig die Schule verlasse?

Nein. Der Schulträger ist bis zur vollständigen Abzahlung nach 60 Monaten offizieller Eigentümer des iPads. Aus steuerlichen Gründen darf die Gemeinde kein Zwischenhändler sein. Das Tablet muss bei vorzeitigem Verlassen der Schule vollständig zurückgesetzt und abgegeben werden.

Darf ich das iPad mit nach Hause nehmen?

Ja. Das Tablet soll auch zuhause zum Lernen verwendet werden können.

Darf ich andere Software (Spiele o.ä) auf dem iPad installieren?

Ja. Prinzipiell darf alles auf dem iPad installiert werden, solange genügend Speicherplatz für die schulischen Dinge (Bücher, Präsentationen, etc.) frei ist. Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich um legale und altersgerechte Inhalte.

Ist das Tablet versichert, wenn es beschädigt wird?

Da der Schulträger bis zur vollständigen Abzahlung offizieller Eigentümer des iPads ist, gilt das Gerät als Mietgerät. Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen decken Schäden an Mietgeräten ab, aber nicht alle. Bitten klären Sie dies mit Ihrer Versicherung ab. Auch decken Haftpflichtversicherungen i.d.R. nur den Zeitwert des Geräts ab. Es kann also sein, dass Sie einen Teil dazuzahlen müssen, wenn das Tablet ersetzt werden muss. Sie, bzw. Ihr Kind ist für jegliche Schäden am Gerät selbst verantwortlich.

Muss ich das Tablet eigenständig zurücksetzen?

Ja. Es ist enorm wichtig, dass alle Schritte beim Zurücksetzen genauestens beachtet werden. Apples Sicherheitseinstellungen können ansonsten dazu führen, dass das iPad für zukünftige Nutzer unbrauchbar ist. In diesem Falle werden die Abbuchungen so lange weiterlaufen, bis Sie das iPad ordnungsgemäß zurückgesetzt haben.